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   OLG Brandenburg, 15.06.2023 - 12 U 218/22   

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https://dejure.org/2023,16425
OLG Brandenburg, 15.06.2023 - 12 U 218/22 (https://dejure.org/2023,16425)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.06.2023 - 12 U 218/22 (https://dejure.org/2023,16425)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juni 2023 - 12 U 218/22 (https://dejure.org/2023,16425)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall durch die gesetzliche Unfallversicherung aus übergegangenem Recht; Haftung bei Überquerung der Autobahn in dunkler Kleidung; Haftung eines Verkehrsteilnehmers nach erlittenem Schock; Haftung bei grob verkehrswidrigem ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall durch die gesetzliche Unfallversicherung aus übergegangenem Recht; Haftung bei Überquerung der Autobahn in dunkler Kleidung; Haftung eines Verkehrsteilnehmers nach erlittenem Schock; Haftung bei grob verkehrswidrigem ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nach dem Unfall zu Fuß über die Autobahn - Wird der Unfallfahrer dabei von einem anderen Wagen erfasst, trifft ihn hälftiges Mitverschulden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 1378
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 120/19

    Unzulässige Nutzung eines Prominentenbildes als "Klickköder"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2023 - 12 U 218/22
    Der Rechtsstreit ist zur Höhe des Klageanspruchs vor dem Landgericht weiterzuführen, ohne dass es der ausdrücklichen Zurückverweisung bedarf (BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - I ZR 120/19 -, Rn. 15, juris).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2023 - 12 U 218/22
    Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Unfallbeteiligten sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände einzustellen (vgl. BGH NJW 2007, S. 506; KG NZV 1999, S. 512; NZV 2003, S. 291; Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 17 StVG, Rn. 5 m. w. N.).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2023 - 12 U 218/22
    Jeder Halter hat dabei die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen und aus denen er für die nach § 17 Abs. 1 StVG vorzunehmende Abwägung für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will (BGH NZV 1996, S. 231).
  • BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82

    Pflichten des Kraftfahrers auf Autobahnen bei Dunkelheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2023 - 12 U 218/22
    Auf Hindernisse, die gemessen an den jeweils herrschenden Sichtbedingungen erst außergewöhnlich spät erkennbar werden, braucht der Fahrer seine Geschwindigkeit nicht einzurichten (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1984 - VI ZR 161/82 -, Rn. 11, juris).
  • OLG Brandenburg, 27.09.2007 - 12 U 6/07

    Zurechnung der Betriebsgefahr von Kfz bei Erst- und Zweitunfall/Folgeunfall

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2023 - 12 U 218/22
    Ein haftungsrechtlicher Zusammenhang mit der Betriebsgefahr ist hingegen dann anzunehmen, wenn die durch den Unfall geschaffene Gefahrenlage fortbesteht und hierauf der neue Unfall zurückzuführen ist (Senat, Urteil vom 27. September 2007 - 12 U 6/07 -, Rn. 15 m.w.N., juris).
  • KG, 11.02.2002 - 12 U 117/01

    Haftungsverteilung von 50:50 nach einem Linksabbiegerunfall auf einer mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2023 - 12 U 218/22
    Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Unfallbeteiligten sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände einzustellen (vgl. BGH NJW 2007, S. 506; KG NZV 1999, S. 512; NZV 2003, S. 291; Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 17 StVG, Rn. 5 m. w. N.).
  • KG, 10.05.1999 - 12 U 9612/98

    Schadensteilung bei strittigem Abbiegepfeil (Aufgabe der bisherigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2023 - 12 U 218/22
    Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Unfallbeteiligten sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände einzustellen (vgl. BGH NJW 2007, S. 506; KG NZV 1999, S. 512; NZV 2003, S. 291; Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 17 StVG, Rn. 5 m. w. N.).
  • OLG München, 09.07.1993 - 10 U 6681/92

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers auf dem Standstreifen der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2023 - 12 U 218/22
    Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des OLG München (Urteil vom 09.07.1993 - 10 U 6681/92, NZV 1994, 399, beck-online) mit einer Alleinhaftung des Verursachers des Folgeunfalls trifft eine andere Fallkonstellation.
  • LG Ravensburg, 13.09.2023 - 6 O 234/20

    Vorfahrtsverstoß und überhöhte Geschwindigkeit: Haftungsverteilung nach

    Unabwendbar im Sinne von § 17 Abs. 3 StVG ist ein Ereignis, das durch die äußerste mögliche Sorgfalt eines Idealfahrers nicht abgewendet werden kann, wobei ein schuldhaftes Fehlverhalten ein unabwendbares Ereignis ausschließt und darlegungs- und beweisbelastet für die Unabwendbarkeit des Unfalles derjenige ist, der sich entlasten will (st.Rspr., Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 15. Juni 2023 - 12 U 218/22 -, Rn. 18, juris).

    Jeder Halter hat dabei die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen und aus denen er für die nach § 17 Abs. 1 StVG vorzunehmende Abwägung für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will (st.Rspr., BGH NZV 1996, 231; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 15. Juni 2023 - 12 U 218/22 -, Rn. 19, juris).

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